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das wichtigste Mandat
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Familienrecht
Das Familienrecht ist immer in Bewegung. Neue Gesetzgebung und Rechtsprechung machen es zu einem Rechtsgebiet für Spezialisten, die sich selbstverständlich in den Bereichen wie Scheidung und Unterhalt auskennen, aber auch neue Fragestellungen beantworten müssen.
Familienrecht ist ein sehr emotionales Gebiet, in dem ein von gutem Willen getragener "runder Tisch" manchmal mehr bewirken kann als jedes Gerichtsverfahren. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, gilt es, die Emotionen zu filtern und sachlich sowie zielstrebig eine Lösung zu finden. In streitigen Auseinandersetzungen stehe ich meinen Mandanten als erfahrene Prozessanwältin zur Verfügung, die es als ihre Aufgabe ansieht, die Ansprüche der Mandanten effizient durchzusetzen.
Im Bereich des Familienrechts berate und vertrete ich die Mandanten in allen familienrechtlichen Fragen bei Eheschließung, Trennung und Scheidung.
Die Schwerpunkte meiner familienrechtlichen Tätigkeit liegen dabei auf folgenden Gebieten:
- Vertragsgestaltungen (Eheverträge und Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- Trennung und Scheidung
- Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit und die Zeit nach der Scheidung
- Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung
- Vaterschaftsanfechtung
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Recht der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften
- Eltern- und Großelternunterhalt
Selbstverständlich umfasst meine Tätigkeit im familienrechtlichen Bereich auch die damit zusammenhängenden Fragestellungen des Erbrechts.
Das Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen.
Im Vordergrund steht der Wunsch nach einer sicheren Übertragung zum Teil beträchtlicher Vermögenswerte. Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig geplant und so geregelt werden, dass Angehörige oder nahestehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft Bestand haben. Häufig ist auch eine verlässliche Regelung der Unternehmensnachfolge erforderlich.
Wenn keine testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgenregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Ich biete meinen Mandanten daher eine frühzeitige, an den jeweiligen familiären und gesellschaftsrechtlichen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der Gestaltung erbrechtlicher Lösungen oder der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei berücksichtige ich selbstverständlich auch erbschafts- und schenkungssteuer-rechtliche Gesichtspunkte.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, geht es vor allem um die Aufteilung des Nachlasses. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem können sich Schenkungen des Erblassers auf Pflichtteils- oder Pflichtteils-Ergänzungsansprüche auswirken. Ich unterstütze daher die Mandanten bei der Nachlassabwicklung und allen sich hieraus ergebenden Fragen.
Mein vorrangiges Ziel ist die Vermeidung von Streitigkeiten, insbesondere innerhalb der Familie. Lässt sich eine außergerichtliche Lösung jedoch nicht erzielen, stehe ich meinen Mandanten als Prozessanwältin bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche zur Seite.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit im Erbrecht liegen auf folgenden Gebieten:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
- Erbscheinsverfahren
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteils-Ergänzungsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Zudem bin ich meinen Mandanten bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen behilflich.
Arbeitsrecht
Anstellungsverhältnisse und alle mit diesen im Zusammenhang stehenden Fragestellungen und Probleme sind nicht einseitig zu bearbeiten und zu lösen. Die besten Ergebnisse werden dann erzielt, wenn die sich gegenüberstehenden Interessen zu einem für beide Seiten befriedigenden Ausgleich gebracht werden können. Im individuellen Arbeitsrecht betreue ich daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Mietrecht
Das Beratungsangebot richtet sich an Vermieter ebenso wie an Mieter.
Dabei stehe ich den Mandanten für außergerichtliche Auseinandersetzungen ebenso zur Verfügung wie für gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Vielfalt der mit diesem Rechtsgebiet zusammen-hängenden Fragen erlaubt nachfolgend nur eine stichwortartige Angabe zu den Beratungsschwer-punkten:
- Mietvertragsrecht: Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen und von Wohnraummietverträgen. Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietvertrag, z.B. Mieterhöhungen, Kündigungen, Schadensersatzforderungen etc.
- Pachtrecht
- Maklerrecht
Fazit
Ich biete den Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung auf den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts und habe den Anspruch, anwaltliche Produkte zu liefern, die höchsten beruflichen Standards und Qualitätsansprüchen gerecht werden. Die Formel hierfür lautet: Sorgfalt + Fachwissen + Durchsetzungsfähigkeit.
Gleichzeitig stehe ich als Ansprechpartner bei der Bewältigung kreativer, gestalterischer Herausforderungen genauso wie in Konfliktsituationen zur Seite. Jedes Mandat wird von mir persönlich betreut. Ich zeichne mich durch Beherrschung des Rechts, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Diskretion und Kenntnis der wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge aus.
Beratungshilfe
Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.
Beratungshilfe kann bei der Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitzes zuständigen Amtsgerichtes beantragt werden.
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Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Honorar
Die Vergütung meiner Leistungen ist von zwei Grundsätzen geprägt: Transparenz und Kalkulationssicherheit in jeder Phase der Fallbearbeitung für die Mandantschaft.
Die Frage meiner Honorierung spreche ich daher offen und zu Beginn eines Auftrages an und informiere den Mandanten auch im weiteren Verlauf über die Kostenrelevanz jeder neuen Entwicklung des Falles.
Grundsätzlich gilt: Die Gebühren, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen, richten sich Seit 01.07.2004 nach dem sogenannten RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses hat die bis dahin gültige Bundesrechtsanwalts-vergütungsordnung (BRAGO) abgelöst. Maßgeblich für die Bemessung der Gebühren ist nach wie vor -in aller Regel- der Gegenstandswert, also die finanzielle Bedeutung der Sache. Es gilt die Faustregel: je höher der Gegenstandswert, desto höher das Anwaltshonorar nach dem RVG.
Davon abweichend kann zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt eine Vergütungsverein-barung, die sich beispielsweise am Zeitaufwand orientiert, getroffen werden.