Für die Gebühren ist seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
maßgebend.
Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Für eine Erstberatung
entstehen z. B. Kosten in Höhe von höchstens 190,00 EUR.
Für mittellose Bürger gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe bzw. bei einem
Gerichtsprozess von Prozesskostenhilfe.
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei der ersten Konsultation.
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